Präventionskonzepte nach § 20 SGBV
Unser Service / Ihr Vorteil mit unsere Präventionskonzepten nach § 20 SGB V
Mit unseren Präventionskonzepten nutzen Sie ein bereits von der ZPP geprüftes Kurskonzept.
Das bedeutet:
- Sie müssen kein eigenes Kurskonzept erstellen
- Stundenbilder und Trainingsmaterialien sind bereits bei der ZPP hinterlegt
- Sie können im Rahmen der ZPP-Prüfung ein bestehendes Konzept nutzen
Die Programmeinweisung bestätigt, dass Sie in die Anwendung des jeweiligen Konzepts eingewiesen wurden.
Präventionsprinzip „Multimodales Stress- und Ressourcenmanagement“
Über den Link kommen Sie zu den Fortbildungen.
- Stressmanagement Training
- Achtsamkeitstraining zur Stressbewältigung
- Mentaltraining zur Stressbewältigung und Ressourcenstärkung (Programmeinweisung ist inklusive bei der Ausbildung zum Kursleiter für mentales Training + Stressmanagement)
- Anti Stress Training für Kinder (Programmeinweisung läuft aus, bis 2024 inkl. bei der Ausbildung zum Anti-Stress-Trainer für Kinder)
- Achtsamkeitstraining zur Stressbewältigung für Kinder (Programmeinweisung ist inklusive bei der Ausbildung zum Meditationsleiter für Kinder + Achtsamkeitstrainer für Kinder + Anti-Stress-Trainer für Kinder)
- „StressHELDen: Kleine Helden – große Taten! Stressbewältigung für Kinder“ Konzept-ID: KO-ST-286FGZ (Programmeinweisung ist inklusive bei der Ausbildung zum Anti-Stress-Trainer für Kinder)
- „BambusKids – Stark und Flexibel mit Powerkraft voraus! Ein Resilienztraining für Kinder“ (Programmeinweisung ist inklusive bei der Ausbildung zum Kursleiter für Resilienz mit Kindern + Anti-Stress-Trainer für Kinder)
Präventionsprinzip „Förderung von Entspannung und Erholung“
- Progressive Muskelentspannung
- Autogenes Training
- Autogenes Training für Kinder
- Progressive Muskelentspannung für Kinder
Nutzung des Präventionskonzepts bei der ZPP
Die Stundenbilder und Trainingsmaterialien sind bei der ZPP hinterlegt. Im Rahmen der Prüfung wählen Sie einfach das entsprechende Konzept aus und laden folgende Unterlagen hoch:
- Ihre Qualifikationsnachweise
- die Programmeinweisung
- die erforderlichen Angaben im ZPP-Portal
Wenn Ihre Qualifikation den Anforderungen der ZPP entspricht, kann die Prüfung anschließend abgeschlossen werden. Die von uns ausgestellte Programmeinweisung ist drei Jahre gültig. Danach ist eine neue Einweisung erforderlich.
Wichtiger Hinweis zur ZPP-Prüfung
Bitte beachten Sie:
- Auch wenn ein Präventionskonzept von der ZPP geprüft und zertifiziert wurde, bedeutet dies nicht automatisch, dass Sie als Kursleitung anerkannt werden.
- Die Prüfung Ihrer Qualifikation erfolgt immer individuell durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP).
Angebot für bereits geprüfte Kursleiter
Sie haben Ihre Mindestkompetenzprüfung bei der ZPP bereits erfolgreich abgeschlossen und möchten ein zertifiziertes Präventionskonzept nutzen? Dann können Sie auch nur eine Programmeinweisung erwerben, ohne die entsprechende Ausbildung zu absolvieren. > zu den Kurskonzepten mit Programmeinweisung.
Prüfung Ihrer Qualifikation bei der ZPP
Die Prüfung Ihrer Qualifikation (sogenannte Mindestkompetenzprüfung) wird von Ihnen selbst bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) eingeleitet. Dabei handelt es sich um eine Einzelfallprüfung, bei der Ihre eingereichten Qualifikationsnachweise bewertet werden. Auf diese Prüfung und deren Ergebnis haben wir als Akademie keinen Einfluss.
Kurse anbieten auch ohne ZPP-Prüfung
Auch ohne eine Prüfung durch die ZPP können Sie selbstverständlich Kurse anbieten. Die Zertifizierung durch die ZPP ermöglicht lediglich, dass Teilnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Kurskosten von ihrer Krankenkasse erhalten können.

Statt wie „früher“ 32 Unterrichtseinheiten für die Verfahren Progressive Muskelentspannung, Autogenes Training und Stressmanagement als Fachqualifikation nachzuweisen, werden es 60 Zeitstunden im jeweiligen Verfahren sowie weitere 30 Stunden im Bereich der allgemeinen Trainerqualifikation.