Präventionskonzepte nach § 20 SGBV

Unsere nachfolgenden Kurskonzepte für Präventionskurse nach § 20 SGB V (8 × 60 Minuten oder 8 × 90 Minuten) sowie Kompaktprogramme (2 Tage) wurden von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) geprüft und zertifiziert. Wenn Sie eine der dazugehörigen Fortbildungen bei uns absolvieren, erhalten Sie Zugang zu den entsprechenden Kursunterlagen und Materialien des jeweiligen Präventionskonzepts. Die Programmeinweisung in das jeweilige Präventionskonzept wird Teilnehmern ausgestellt, sobald die Mindestkompetenzprüfung durch die ZPP erfolgreich bestätigt wurde.

Unser Service / Ihr Vorteil mit unsere Präventionskonzepten nach § 20 SGB V

Mit unseren Präventionskonzepten nutzen Sie ein bereits von der ZPP geprüftes Kurskonzept.

Das bedeutet:

  • Sie müssen kein eigenes Kurskonzept erstellen
  • Stundenbilder und Trainingsmaterialien sind bereits bei der ZPP hinterlegt
  • Sie können im Rahmen der ZPP-Prüfung ein bestehendes Konzept nutzen

Die Programmeinweisung bestätigt, dass Sie in die Anwendung des jeweiligen Konzepts eingewiesen wurden.

Präventionsprinzip „Multimodales Stress- und Ressourcenmanagement“

Über den Link kommen Sie zu den Fortbildungen.

Präventionsprinzip „Förderung von Entspannung und Erholung“

Nutzung des Präventionskonzepts bei der ZPP

Die Stundenbilder und Trainingsmaterialien sind bei der ZPP hinterlegt. Im Rahmen der Prüfung wählen Sie einfach das entsprechende Konzept aus und laden folgende Unterlagen hoch:

  • Ihre Qualifikationsnachweise
  • die Programmeinweisung
  • die erforderlichen Angaben im ZPP-Portal

Wenn Ihre Qualifikation den Anforderungen der ZPP entspricht, kann die Prüfung anschließend abgeschlossen werden. Die von uns ausgestellte Programmeinweisung ist drei Jahre gültig. Danach ist eine neue Einweisung erforderlich.

Wichtiger Hinweis zur ZPP-Prüfung

Bitte beachten Sie:

  • Auch wenn ein Präventionskonzept von der ZPP geprüft und zertifiziert wurde, bedeutet dies nicht automatisch, dass Sie als Kursleitung anerkannt werden.
  • Die Prüfung Ihrer Qualifikation erfolgt immer individuell durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP).

Angebot für bereits geprüfte Kursleiter

Sie haben Ihre Mindestkompetenzprüfung bei der ZPP bereits erfolgreich abgeschlossen und möchten ein zertifiziertes Präventionskonzept nutzen? Dann können Sie auch nur eine Programmeinweisung erwerben, ohne die entsprechende Ausbildung zu absolvieren. > zu den Kurskonzepten mit Programmeinweisung. 

Prüfung Ihrer Qualifikation bei der ZPP

Die Prüfung Ihrer Qualifikation (sogenannte Mindestkompetenzprüfung) wird von Ihnen selbst bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) eingeleitet. Dabei handelt es sich um eine Einzelfallprüfung, bei der Ihre eingereichten Qualifikationsnachweise bewertet werden. Auf diese Prüfung und deren Ergebnis haben wir als Akademie keinen Einfluss.

Kurse anbieten auch ohne ZPP-Prüfung

Auch ohne eine Prüfung durch die ZPP können Sie selbstverständlich Kurse anbieten. Die Zertifizierung durch die ZPP ermöglicht lediglich, dass Teilnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Kurskosten von ihrer Krankenkasse erhalten können.