Präventionskonzepte nach § 20 SGBV

Unsere nachfolgenden Kurskonzepte (8 x 60 Minuten oder 8x 90 Minuten) und Kompaktprogramme (2 Tage)  wurden von der ZPP (Zentrale Prüfstelle Prävention) zentral geprüft und zertifiziert.

Unser Service / Ihr Vorteil § 20 SGB V – Unsere Präventionskonzepte

Mit unseren Konzepten haben Sie eine vereinfachte Zertifizierung haben. Wenn Sie die dazu gehörenden Fortbildungen bei uns absolvieren, erhalten Sie von uns eine Einweisung in das jeweilige Präventionskonzept – die Programmeinweisung – inklusive.

Präventionsprinzip „Multimodales Stress- und Ressourcenmanagement“

Über den Link kommen Sie zu den Fortbildungen.

Präventionsprinzip „Förderung von Entspannung und Erholung“

Stundenbilder und Trainingsmaterialen sind bei der ZPP hinterlegt, sodass Sie diese nicht selbst hochladen müssen. Sie wählen unser Konzept aus, laden Ihre Qualifikationsnachweise (nach den aktuell gültigen Kriterien) sowie die Programmeinweisung hoch, und nach einigen weiteren Angaben sind Sie schon fertig. > Wenn Sie die Kriterien der ZPP erfüllen.

Die Programmeinweisung, die wir Ihnen zur Verfügung stellen ist 3 Jahre gültig. Danach benötigen Sie eine neue, da das Konzept ausläuft.

Bitte beachten Sie, unser Konzept wurde geprüft und anerkannt, das bedeutet jedoch nicht, dass Sie dann ohne weitere Prüfungen bei der ZPP als Kursleiter/in anerkannt werden. Dies bedarf der Prüfung durch die ZPP.

Angebot für anerkannte Kursleiter

Sie sind bereits anerkannte Kursleitung und möchten gerne auf unsere zertifizierten Konzepte zugreifen und diese nutzen? Das ist möglich, durch eine Programmeinweisung > zu den Kurskonzepten mit Programmeinweisung. 

Prüfung bei der ZPP

Die Prüfung Ihrer Qualifikation (sog. Mindestkompetenzprüfung) wird durch Sie als Kursleitung bei der ZPP eingeleitet. Hierauf haben wir als Akademie keinen Einfluss. Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei der Qualifikationsprüfung der ZPP immer um eine Einzelfallprüfung handelt. Die sogenannte vollumfängliche Prüfung wird aufgrund der von Ihnen eingereichten Unterlagen durchgeführt und daraufhin erhalten Sie von der ZPP ein verbindliches Prüfergebnis.

Ohne ZPP Kursleiteranerkennung ist Kurse leiten natürlich möglich

Dennoch ist es Ihnen möglich Kurse anzubieten, auch ohne eine Anerkennung der ZPP. Die Zertifizierung bei der ZPP ermöglicht es lediglich Ihren Kursteilnehmern einen Teil (bis zu 80 %, je nach Krankenkasse) der Kursgebühren von der eigenen Krankenkasse erstattet zu bekommen.