FAQ zur Anerkennung von Kursleitern für Präventionskurse (ZPP / §20 SGB V)
Häufige Fragen zur Anerkennung von Kursleitern für Präventionskurse

Viele Interessenten, die eine Weiterbildung im Bereich Entspannung, Stressbewältigung oder Gesundheitsförderung absolvieren möchten, stellen sich die Frage, ob ihre Kurse später von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden können. In diesem Zusammenhang tauchen häufig Begriffe wie „Krankenkassenanerkennung“, „ZPP-Prüfung“, „zertifizierte Präventionskurse“ oder „§ 20 SGB V“ auf.
1. Gibt es eine „Krankenkassenanerkennung“ für Kursleiter?
- die fachliche Qualifikation der Kursleitung
- das Präventionskonzept (Kurskonzept), auf dessen Grundlage der Kurs durchgeführt wird
2. Bedeutet eine Ausbildung zum Trainer oder Kursleiter bei der fitmedi Akademie automatisch, dass meine Kurse bezuschusst werden können?
- Die persönliche Qualifikation der Kursleitung muss durch die ZPP geprüft werden.
- Der Kurs muss auf Basis eines zertifizierten Präventionskonzepts durchgeführt werden.
Die Prüfung der Qualifikation erfolgt durch die ZPP im Rahmen einer individuellen Einzelfallprüfung (sogenannte Mindestkompetenzprüfung). Auf diese Prüfung und deren Ergebnis haben Ausbildungsinstitute keinen Einfluss. Erst wenn sowohl die Qualifikation der Kursleitung als auch das eingesetzte Kurskonzept den Anforderungen entsprechen, können Kurse angeboten werden, bei denen Teilnehmer unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss ihrer Krankenkasse erhalten können.
3. Wer entscheidet über die Anerkennung für Präventionskurse nach § 20 SGB V?
4. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Präventionskurse anbieten zu können?
- Die fachliche Qualifikation der Kursleitung: Die ZPP prüft, ob die Kursleitung über eine geeignete Grundqualifikation sowie über eine fachspezifische Weiterbildung im jeweiligen Verfahren verfügt. Dabei können je nach Handlungsfeld unterschiedliche Anforderungen gelten.
- Das eingesetzte Präventionskonzept: Zusätzlich wird geprüft, ob der Kurs auf Basis eines zertifizierten Präventionskonzepts durchgeführt wird. In diesem Konzept sind unter anderem Inhalte, Struktur, Ziele und Ablauf des Kurses festgelegt.
5. Was ist die Mindestkompetenzprüfung der ZPP?
6. Welche Rolle spielt das Kurskonzept bei der ZPP-Prüfung?
7. Was bedeutet eine Programmeinweisung in ein Präventionskonzept?
In diesem Rahmen werden Kursleitungen mit dem Aufbau, den Inhalten und der Durchführung eines bestimmten Kurskonzepts vertraut gemacht. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Konzept entsprechend den Vorgaben umgesetzt wird. Die Programmeinweisung bezieht sich dabei immer auf ein konkretes Präventionskonzept und ersetzt nicht die persönliche Qualifikationsprüfung durch die ZPP. Voraussetzung für die Nutzung eines solchen Konzepts ist in der Regel, dass die fachliche Qualifikation der Kursleitung zuvor durch die ZPP geprüft wurde.
